Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: Juni 2020)
Allgemeines
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Make-up Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis
kommt ausschließlich zwischen dem Make-up Artist und seinem Auftraggeber zu Stande.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diese Buchungsbestätigung schriftlich zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem die Bestätigung an mich gesendet wurde.
Zahlung am Hochzeitstag
Die Zahlung der Gesamtsumme erfolgt am Tag der Hochzeit in bar oder durch Überweisung. Die Zahlungsfrist beträgt
14 Tage nach Rechnungseingang. Die Rechnung stellt Ihnen Katja Matzkowski direkt nach dem Hochzeitstermin.
Probetermin
Die Zeiten legen beide Partner individuell fest. Probetermine werden zuschlagfrei von Montag bis Donnerstag in
der Zeit von 8 bis 16 Uhr und Freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr vergeben. An Wochenenden (Sa. und So. sowie an Feiertagen) wird ein Zuschlag in Höhe von 50 € brutto je angefangener Stunde berechnet. Hiervon ausgenommen, sind Kundinnen die nicht wohnhaft in Berlin und Brandenburg sind.
Der Probetermin findet in den Räumlichkeiten von Katja Matzkowski statt. Adresse: Schieritzstraße 14, 10409 Berlin.
Kommt es nach erfolgter Probe innerhalb von 5 Tage zur Absage des Hochzeitsstylings, wird eine Summe von 200€ für den Probetermin in
Rechnung gestellt. Die Servicegebühr ist in diesem Fall nicht zu entrichten. Ist die Frist von 5 Tagen verstrichen, gelten unten genannte Stornierungskonditionen. Mindestens aber die Summe für das Probestyling.
Rücktritt
Wird ein gebuchtes Styling nach Buchungsbestätigung bis 3 Monate vor der Hochzeit abgesagt, wird eine Servicegebühr in Höhe von 100€ berechnet.
Ab 12 Wochen vor dem Hochzeitstermin gelten folgende Stornierungskonditionen:
12 Wochen vor dem Hochzeitstermin - 50% des Gesamtbetrages
10 Wochen vor dem Hochzeitstermin - 60% des Gesamtbetrages
08 Wochen vor dem Hochzeitstermin - 70% des Gesamtbetrages
06 Wochen vor dem Hochzeitstermin - 80% des Gesamtbetrages
04 Wochen vor dem Hochzeitstermin - 90% des Gesamtbetrages
Pandemie
1. Verbot der Hochzeit
Wird das Brautstyling, für den im Angebot vereinbarten Termin abgesagt, aufgrund von Verordnungen der Regierung, in denen Hochzeiten verboten sind, fällt dies unter Höhere Gewalt und es werden keine Stornierungsgebühren erhoben. Das beinhaltet nicht die Feierlichkeiten, sondern lediglich den Akt der Trauung.
2. Persönliche Entscheidung
Im Falle einer Absage aufgrund persönlicher Entscheidung, kann ich leider keine kostenlose Stornierung
anbieten. Da die Weltgesundheitsorganisation COVID-19 inzwischen zu einer globalen Pandemie erklärt hat, stellt COVID-19 und seine Folgen mittlerweile ein vorhersehbares Risiko dar.
Zu persönlicher Entscheidung zählen u.a. folgende Gründe:
- Unsicherheit bei der Durchführen einer Feierlichkeit
- Veränderung der Gästeanzahl
- Absage der Location
- Absage anderer Dienstleister
- Einschränkungen im Bereich Hotellerie und Gastronomie
- Ausgangsbeschränkungen
Meine Erfüllung der Vertragspflicht steht in keinem Zusammenhang mit der Anzahl der Gäste, der Location oder der Feierlichkeiten im Anschluss an die Trauung. Für mich zählt einzig und allein der Fakt ob die Kundin an ihrem gebuchten Datum heiraten darf und somit ein Brautstyling durchgeführt werden kann.
3. Tätigkeitsverbot auf Seiten der Brautstylistin
Sollte es am gebuchten Termin, aufgrund der Corona Pandemie zu rechtlichen Einschränkungen meiner Tätigkeit kommen, sehe ich, Frau Katja Matzkowski, es als selbstverständlich an, unseren geltenden Vertrag ohne die oben genannten Stornierungsbedingungen aufzulösen, da wir in diesem Fall von Höherer Gewalt sprechen.
Verschiebung
Es besteht kein Recht seitens des Kundin auf eine Verschiebung der Buchung auf ein neues Datum.
Eine Verschiebung kommt einer Stornierung und Neubuchung gleich. Ob und in welchem Maße die Stornierungskosten auf eine Neubuchung angerechnet werden können, hängt von den individuellen Umständen zum Zeitpunkt der Stornierung ab und kann ggf. mit Einzelabsprachen geregelt werden.
Ausfall
Sollte Katja Matzkowski nicht imstande sein das Styling am vereinbarten Tag zu übernehmen, so wird Sie versuchen eigenständig für adäquaten Ersatz zu sorgen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Sollte Katja Matzkowski auf
dem Weg zur Hochzeit durch Unfall/ Sperrung oder Unwetter verhindert werden, so ist dies ein Ausfall durch höhere Gewalt und kann Katja Matzkowski nicht in Rechnung gestellt werden. Katja Matzkowski versichert ihnen aber alles Erdenkliche zu tun um pünktlich und gesund zu ihrer Hochzeit zu erscheinen. Es werden nur bis dahin geleistete Dienste in Rechnung gestellt, z.B. Probetermin.